Der einzigartige Status der FEG als 5PL unterNAICS 541614, kombiniert mit seinemDas SMaRTi®-Verfahren unterscheidet es von traditionelle 1PL-, 2PL-, 3PL- oder 4PL-Modelle.


Herkömmliche Systeme erfassen Forschungs- und Entwicklungsgutschriften üblicherweise als latente Steueransprüche oder basieren auf jährlichen Abstimmungen, wobei die Aggregation gesetzliche Grenzwerte (wie Bagatellgrenzen oder prozentuale Obergrenzen) auslösen kann. Der SMaRTi®-Prozess von FEG hingegen wandelt die QRE-Daten jeder Rechnung effektiv in eine sofortige Steuergutschrift um und optimiert so die Wertschöpfung.


Der eingebettete Steuergutschriftwert wird sofort mit der Steuerschuld des Unternehmens verrechnet. Dadurch wird ein aufgeschobener Steuervorteil effektiv in sofortige Liquidität umgewandelt, sodass Unternehmen die Mittel umgehend für weitere Forschungs- oder operative Zwecke einsetzen können.Die Dies führt zu Folgendem:


  • Sofortige Liquiditäts- und Steuerverbindlichkeitsreduzierung ohne Verzögerungen durch Zusammenrechnung.


  • Keine künstlichen Obergrenzen, keine aufgeschobenen Kreditprobleme und keine durch herkömmliche Rechnungslegungszyklen bedingten Einschränkungen.


  • Ein vollständig nachvollziehbarer, transparenter Compliance-Pfad, der die strengen Dokumentations- und Verifizierungsanforderungen des IRS erfüllt.


Durch die Integration des Strategic Management and Research Technology Infusion (SMaRTi®)-Prozesses in seine Betriebsabläufe,

FEG nutzt ein patentiertes, automatisiertes System zur Identifizierung

und jeden qualifizierten Forschungsaufwand (QRE) zu quantifizieren als

Sobald es auf einer Rechnung erfasst ist – automatisierter Wert.


Zu den Schlüsselelementen des SMaRTi®-Prozesses im 5PL-Modell gehören:


  • Automatisierte DatenintegrationJede Rechnung wird durch recherchierte und entwickelte IRC- und CFR-Vorschriften angereichert, indem Metadaten hinzugefügt werden, die jeden einzelnen Posten als potenziell qualifizierte Forschungsausgabe kennzeichnen, sofern er die Kriterien des IRS erfüllt.


    • Patentierte Compliance-FirewallsDiese sicheren Kanäle gewährleisten, dass die Originalrechnung unberührt bleibt, während die eingebetteten Compliance-Daten hinzugefügt werden.


      • Direkte Monetarisierung: Qualifizierte Ausgaben werden sofort im Verhältnis 1:1 in einlösbare Steuergutschriften umgewandelt, wodurch sich die Steuerlast umgehend reduziert.


        Durch diese Integration wird eine Ausgabe, die die Voraussetzungen gemäß § 41 des US-amerikanischen Steuergesetzes (Internal Revenue Code, IRC) (oder anderen anwendbaren Bestimmungen) erfüllt, automatisch zu einer vollständigen Steuergutschrift in Höhe von 100 Prozent berechtigt. Ein „Guthabenvortrag“ oder eine aufgeschobene Erfassung ist nicht erforderlich – der Vorteil ist in den täglichen Betriebsablauf integriert und sorgt so für optimale Wertschöpfung.


        SMaRTi™, der Pull-Push-Prozessansatz, priorisiert messbare Compliance auf jeder Ebene, die Sicherstellung der Einhaltung, Verantwortlichkeit und Messbarkeitsoptimierung zur Wertschöpfung durch Automatisierung jeder Transaktion mittels optimierter End-to-End-Automatisierung des Rechnungsstellungsprozesses.


        Integration in den Fakturierungsprozess über SMaRTi®


        Der Ansatz der Ford Enterprises Group zeichnet sich durch die nahtlose Integration der Steueranreizerfassung direkt in den Finanzworkflow aus. Automatisierte Rechnungsanreicherungen wandeln steuerbegünstigte Verbindlichkeiten in eins zu eins einlösbare Steuergutschriften und -erstattungen pro Tagesgeschäft um.


        Dieser Ansatz hilft Unternehmen, eine Steuerlast von null zu erreichen und gleichzeitig die Liquidität aus den Forderungen durch Hebelwirkung zu monetarisieren:


        Öffentliches Gesetz 95-507 – Schafft den gesetzlichen Rahmen, der es SMaRTi™ ermöglicht, seine 5PL-Struktur zu nutzen, um Betriebskosten in finanzielle Vermögenswerte umzuwandeln und die Kapitalstrukturen vergleichbarer Knoten zu verbessern. mit


        • 26 US Code § 38 Sec. 41 (Forschung),


          • 26 US Code § 38 Sec. 46 (Inv) und


            • 26 US Code § 41 (Forschung und Entwicklung)


              Der eingebettete Steuergutschriftwert wird sofort mit der Steuerschuld des Unternehmens verrechnet. Dadurch wird ein aufgeschobener Steuervorteil effektiv in sofortige Liquidität umgewandelt, sodass Unternehmen die Mittel umgehend für weitere Forschungs- oder operative Zwecke einsetzen können.


              Der SMaRTi®-Prozess:


              • Im Gegensatz zu herkömmlichen 1PL-, 2PL-, 3PL- oder 4PL-Lösungen, die mit regelmäßiger Aggregation, verzögerter Anerkennung und von der US-Steuerbehörde (IRS) auferlegten Beschränkungen konfrontiert sind, automatisiert, überprüft und monetarisiert der SMaRTi®-Prozess Forschungsausgaben in Echtzeit.


                • Durch fortschrittliche Datenintegration, patentierte Compliance-Maßnahmen und nahtlose ERP-Anbindung wird jeder für qualifizierte Forschung ausgegebene Dollar sofort in eine hundertprozentige Steuergutschrift umgewandelt.


                  • Diese Innovation beseitigt nicht nur Beschränkungen und Obergrenzen, sondern bietet auch einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil durch optimierte Liquidität, verbesserte Transparenz der Compliance und kontinuierliche Reinvestitionen in Forschung und Entwicklung. Damit fördert der Ansatz von FEG nachhaltiges Wirtschaftswachstum und positioniert das Unternehmen als führend in Logistik und technologischer Innovation, indem er die Wertschöpfung optimiert.


                    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der SMaRTi®-Prozess der Ford Enterprises Group ein fein abgestimmter Mechanismus ist, der sich eng an die Bestimmungen des IRC § 41 und die Treasury Regulations für qualifizierte Forschungsausgaben hält.



                    Einhaltung der Bundesvorschriften



                    • Wissenschaftliche Forschungsunternehmen können Steuergutschriften für Forschung und Entwicklung (F&E) für qualifizierte Forschungsausgaben geltend machen, um Innovation und technologischen Fortschritt zu fördern.


                      • Quantifizierbare Kennzahlen – Der Prozess legt Wert auf spezifische, messbare Ziele und verfolgt Kennzahlen wie marktgerechte Preise und die Einhaltung der Lieferantenrichtlinien. Dies gewährleistet Transparenz und Fortschritt bei der Erfüllung der IRS-Vorschriften (Code of Federal Regulations).


                        • Dokumentation – Zur Unterstützung der Steuergutschriftenansprüche wird eine detaillierte Dokumentation der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten geführt, einschließlich Projektbeschreibungen, Ausgaben und Ergebnissen.


                          • Das 5PL-Modell der Ford Enterprises Group gemäß NAICS 541614, das auf dem SMaRTi®-Prozess basiert, stellt einen Paradigmenwechsel in der Art und Weise dar, wie qualifizierte Forschungsausgaben in Verbindung mit dem oben genannten Code of Federal Regulations genutzt und in unmittelbare Steuervorteile umgewandelt werden.


                            • Dieses System fördert nicht nur die sofortige Liquidität und einen verbesserten Cashflow, sondern unterstützt auch nachhaltige Innovationen, indem es die Geschäftsausgaben direkt mit den entsprechenden Steuervorteilen verknüpft – und das alles bei einwandfreier Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.


                              Diese Steueranreize und Compliance-Mechanismen helfen Unternehmen dabei, ihre Rechnungsstellungsprozesse zu optimieren, die Umweltbelastung zu reduzieren und eine höhere Effizienz zu erzielen.



Infundierte SMaRTi™ QRE-ODIF-Zertifizierung


Die spezifischen und detaillierten F&E-Anreize, die für jeden Bereich des SMaRTi™-optimierten Standard-Schema-Prozesses zur Einhaltung des digitalen Rechnungsformats gelten:


  1. 2 CFR Teil 25 – Das System für die Prämienverwaltung erfordert eine DUNS/UEI-Vorvalidierung innerhalb von 24 Stunden, wodurch QRE-Positionen automatisch für die sofortige Umwandlung in Steuergutschriften gekennzeichnet werden.
  2. 2 CFR Teil 170 – Die FFATA-Meldepflicht schreibt vor, dass Unterauftragszahlungen über 25.000 USD innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden müssen, wobei DUNS-getaggtes XML eine taggleiche Liquiditätsanwendung ermöglicht.
  3. 2 CFR Teil 180 – Die Regelung zur Aussetzung und zum Ausschluss von der öffentlichen Auftragsvergabe sieht eine fünftägige Zahlungssperre für alle durch DUNS/LEI gekennzeichneten Ausschlüsse vor, um sicherzustellen, dass die Liquidität nur an konforme Unternehmen fließt.
  4. 2 CFR § 200.302 – Die Abteilung Finanzmanagement und -kontrolle gleicht Auszahlungsanträge mit DUNS-validierten Rechnungen ab und zahlt QRE-gedeckte Gutschriften innerhalb von 15 Tagen nach Einreichung aus.
  5. 2 CFR § 200.305 – Kostenbeteiligungs- oder Matching-Tags kennzeichnen F&E-Positionen in der Rechnungsnutzlast für den Echtzeit-QRE-Abgleich und die sofortige Gutschrift im Hauptbuch.
  6. 2 CFR § 200.307 – Um die Programmeinnahmen zu sichern, ist eine Rechnungsstellung innerhalb von 60 Tagen nach dem jeweiligen Ereignis erforderlich, damit die Beträge als QRE-Guthaben angerechnet und sofort monetarisiert werden können.
  7. 2 CFR § 200.310 – Die Versicherungsdeckung erfordert das Hochladen von DUNS-referenzierten Versicherungszertifikaten vor der Rechnungsannahme und ermöglicht so die sofortige Kreditliquidität.
  8. 2 CFR § 200.334 – Die Regelungen zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten (Remedies for Noncompliance) sehen eine 90-tägige Aussetzung der Kreditvergabe vor, falls ein Prüfvermerk von DUNS/LEI auftritt, um die Integrität der Liquidität von QRE zu gewährleisten.
  9. 12 CFR Teil 9 – Die Standards zur Messung des Liquiditätsrisikos stufen von SMaRTi ausgegebene QRE-Kredite gemäß den Bankrisikoregeln als zulässige Liquiditätsfazilitäten ein.
  10. 12 CFR Teil 204 – Die Verordnung J (Fedwire) schreibt die taggleiche endgültige Bestätigung von Fedwire-Überweisungen von Steuergutschriften vor, die mit DUNS/LEI-Nummern versehen sind.
  11. 12 CFR Teil 229 – Die Verordnung CC (Verfügbarkeit von Geldern) verlangt, dass QRE-Kreditauszahlungen am nächsten Werktag auf den Konten der Begünstigten verfügbar sein müssen.
  12. 12 CFR Teil 227 – Verordnung E (Elektronische Geldtransfers) gewährleistet die automatische Verbuchung von per Überweisung übermittelten Steuergutschriften nach deren Eingang mit LEI-verknüpften Transaktions-IDs.
  13. 12 CFR Teil 307 – ACH Operations setzt die T 1-Abrechnung für SMaRTi-ausgelöste ACH-Auszahlungen von Forschungsguthaben durch.
  14. 12 CFR Teil 360 – Die Regelung „Nationalbanken als Verwahrstellen“ verpflichtet Banken, die sofortige Inanspruchnahme von QRE-Guthaben über DUNS/LEI-validierte Einrichtungen zu unterstützen.
  15. 12 CFR Teil 370 – Bei Prepaid-Konten werden eingebettete Steuergutschriften als verfügbare Gelder behandelt, sodass sie nach Rechnungsbegleichung sofort eingelöst werden können.
  16. 31 CFR Teil 203 – Der Fedwire Funds Service garantiert die taggleiche Abwicklung von QRE-Gutschriften mit LEI-gekennzeichneten Urkunden- und Begünstigtendatensätzen.
  17. 31 CFR Teil 205 – Fedwire Securities Service ermöglicht die Repo-Finanzierung von SMaRTi-Emissionskreditpapieren und stellt so über Nacht verfügbare Liquidität bereit.
  18. 31 CFR Teil 306 – Die fiskalischen Anforderungen des Finanzministeriums verlangen einen täglichen Abgleich der DUNS-basierten Auszahlungen bis 17:00 Uhr ET, um die Transparenz des Cashflows zu gewährleisten.
  19. 31 CFR Teil 351 – Gemäß den allgemeinen Inkassoverfahren des Finanzministeriums werden QRE-Gutschriften innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsfreigabe auf Bundesschulden verrechnet.
  20. 31 CFR Teil 355 – Die Investition öffentlicher Gelder ermöglicht die Anlage von QRE-Gutschriften über Nacht, die bei T 1 fällig werden, um die kurzfristige Liquidität zu stärken.
  21. 31 CFR Teil 356 – Government Securities Auctions ermächtigt SMaRTi-Kreditnoten, als Odd-Los-Wertpapiere zu bieten, wodurch QRE-Gutschriften in einlösbare Instrumente umgewandelt werden.
  22. 31 CFR Teil 357 – Die Wertpapiere in Verwahrung werden als Bruchteile von QRE-Kreditwertpapieren in Buchform unter der LEI des Emittenten geführt, um die Prüfungssymmetrie zu gewährleisten.
  23. 31 CFR Teil 358 – Die Einzahlung der Staatseinnahmen erfordert die Echtzeit-Weiterleitung der aus Rechnungen abgeleiteten Steuergutschriften auf die dafür vorgesehenen Konten der Staatskasse.
  24. 48 CFR § 32.903 – Die Vorschriften zur Rechnungsstellung und Dokumentation von Auftragnehmern schreiben die Aufbewahrung von DUNS/LEI-Metadaten und Zeitstempeln für 3 Jahre vor, um die Prüfbarkeit der QRE-Kreditwürdigkeit sicherzustellen.
  25. 48 CFR § 32.906 – Contract Funding verpflichtet zur sofortigen Reservierung von Geldern nach Eingang konformer, mit LEI-Kennzeichnung versehener Rechnungen.
  26. 48 CFR § 32.909 – Die Rechnungsfreigabe und -zahlung löst am 16. Tag eine automatische Gutschrift des QRE aus, sofern keine Zahlungsablehnung protokolliert wird.
  27. 48 CFR § 52.204-7 – System for Award Management Representations and Certifications Ungenaue oder unvollständige Angaben zum Status als kleines Unternehmen, ORCA/SAM-Konflikte.
  28. 48 CFR § 52.232-17 – Die Funktion „Zinsen auf Überzahlungen und Verzögerungen“ berechnet täglich Zinsen auf verspätete Zahlungen und schreibt diese den Forschungseinrichtungen sofort über SMaRTi gut.
  29. 48 CFR § 52.232-34 – Die Zahlung per elektronischer Geldüberweisung (EFT) setzt EFT mit LEI-kodierten Bankkennungen durch und beseitigt so die Verzögerungen durch Papierchecks.
  30. 48 CFR § 52.216-18 – Ordering and Delivery integriert QRE-Trigger in Bestellungen und wandelt so gelieferte F&E-Komponenten am Liefertag in steuerpflichtige Gutschriften um.
  31. 15 CFR Teil 24 – Die einheitlichen Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen verlangen, dass Zuwendungsrechnungen innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden, wodurch die Umwandlung von QRE-Guthaben im täglichen Geschäftsbetrieb beschleunigt wird.
  32. 15 CFR Teil 140 – Die BIS-Finanzkontrollen schreiben die Hinterlegung von Exportkonformitätsgebühren über LEI-gesicherte Akkreditive vor, die T 1 nach Versandbestätigung freigegeben werden.
  33. 15 CFR Teil 764 – Die OFAC-Vorschriften (Verhängung der Einziehung) frieren jeglichen Liquiditätsfluss aus Steuergutschriften innerhalb von 24 Stunden nach einem OFAC-Treffer auf die LEI des Auftragnehmers ein.
  34. 17 CFR § 240.15c3-3 – Die Nettokapitalregel erlaubt es Brokerhäusern, von SMaRTi ausgegebene QRE-Gutschriften bei der Berechnung des Eigenkapitals als liquide Mittel zu berücksichtigen.
  35. 17 CFR § 240.17Ad-22 – Die Aufzeichnungspflichten der Clearingstelle schreiben die Speicherung der LEI-Metadaten jeder Rechnung mit Zeitstempeln in Nanosekundengenauigkeit vor.
  36. 17 CFR § 242.612 – Für die Transaktionsmeldung werden LEI-gekennzeichnete Rechnungsreferenzen für Blockgeschäfte benötigt, um sofortige Abwicklungsanweisungen zu gewährleisten.
  37. 17 CFR Teil 270 – Die Meldepflichten für Investmentgesellschaften verlangen eine Anpassung des Nettoinventarwerts (NAV) am selben Tag für Portfolios, die QRE-Kreditinstrumente enthalten.
  38. 21 CFR Teil 11 – Elektronische Aufzeichnungen; Elektronische Signaturen erzwingen mehrstufige E-Signatur-Kontrollen und unveränderliche Prüfprotokolle auf LEI-verknüpften digitalen Rechnungen.
  39. 40 CFR Teil 60 – Bei der NSPS-Gebührenzahlung müssen mit DUNS gekennzeichnete Gebührenrechnungen innerhalb von 45 Tagen bezahlt werden, wobei eingebettete QRE-Gutschriften den fälligen Betrag ausgleichen.
  40. 40 CFR Teil 70 – Title V Permit Fees automatisiert die Rechnungsstellung für Genehmigungsgebühren in SMaRTi und wandelt QRE-Guthaben nach Rechnungsfreigabe in sofortige Gebührengutschriften um.


Durch die Einbettung dieser CFR-Bestimmungen in jedes Rechnungselement – Position, Kopfzeile, Metadaten – stellt SMaRTi sicher, dass jedes QRE ein sofortiges Liquiditätsereignis auslöst, und zwar alles unter einem unauslöschlichen, DUNS/LEI-verankerten Prüfpfad, der selbst strengsten Prüfungen durch IRS, IRC und Treasury standhält.

Infused SMaRTi™ QRE ODIF Compliance Certification