- SMaRTiCOIN ist ausschließlich eine interne Buchhaltungseinheit innerhalb einer konsolidierten Gruppe gemäß FIPS 140‑2 Level 4 HSM/ Datenverschlüsselung/Zero‑Zugriffsgarantie (Administratoren), wodurch ein leistungsstarker „Faraday-Käfig“ entsteht.
- Der Prozess ist hinsichtlich des Finanzergebnisses des Kunden zu 100 % steuerfrei, da er zu 100 % den regulatorischen Anforderungen entspricht.
- Das grundlegende Kernprinzip dieser Architektur besteht darin, dass SMaRTiCOIN kein öffentlich handelbarer digitaler Vermögenswert ist; vielmehr handelt es sich um einen kryptografisch gesicherten Eintrag im Hauptbuch.
- Dies gewährleistet für den Kunden eine lückenlose, durchgängige und nach Diamond Standard Optimization überprüfbare Dokumentation und minimiert so die Prüfungsrisiken durch die SEC, FinCEN und CFTC.
- Rechtlich gesehen ist die Übertragung von Werten über SMaRTiCOIN von „Betriebskosten“ zu „Forschungsfinanzvermögen“ identisch mit dem Verschieben einer Zeile in einer Excel-Tabelle.
- Die Tatsache, dass es Hyperledger (Blockchain) verwendet, ist ein technologisches Detail, keine rechtliche Unterscheidung.
I. Absolute Nichtanwendbarkeit der SEC: Die Howey Verteidigung
Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (SEC) reguliert „Investmentverträge“ auf Grundlage des Howey-Tests des Obersten Gerichtshofs von 1946. Damit SMaRTiCOIN als Wertpapier gilt, muss es alle vier Kriterien erfüllen.
Die Architektur von FEG scheitert bewusst an jedem einzelnen Aspekt.
1. Die „Geldanlage“-Komponente (GESCHEITERT)
- Regulatorischer Auslöser: Ein Investor muss einen Gegenwert erbringen, um das Vermögen zu erwerben.
- FEG-Faktum: SMaRTiCOIN wird von keiner Entität gekauft. Es wird programmatisch durch den Chaincode „Code-as-a-Compliance“ erzeugt, sobald ein QRE validiert wird. Es handelt sich um das Ergebnis eines Prozesses, nicht um einen Kauf.
- Verteidigung: Es handelt sich nicht um eine "Investition"; es handelt sich lediglich um die automatisierte Erfassung eines Vermögenswerts (der Steuergutschrift), der sich bereits im Besitz des Unternehmens befindet.
2. Die Komponente „Gemeinschaftliches Unternehmen“ (GESCHEITERT)
- Regulatorischer Auslöser: Ein Zusammenschluss von Geldern verschiedener externer Investoren.
- FEG-Faktenmuster: Die Aufgabenstellung gibt an, dass es sich bei den Teilnehmern um „interne Abteilungen“ oder um Teile derselben juristischen Person oder Unternehmensgruppe handelt.
- Verteidigung: Ein Unternehmen kann kein „gemeinsames Unternehmen“ mit sich selbst haben. Nach dem Gesellschaftsrecht sind hundertprozentige Tochtergesellschaften Erweiterungen des Mutterkonzerns. Der „Pool“ ist schlichtweg die eigene Finanzreserve des Unternehmens.
3. Die Komponente „Gewinnerwartung“ (FEHLGESCHLAGEN)
- Regulatorischer Auslöser: Investoren kaufen den Token in der Hoffnung, dass sein Wert steigt (Number Go Up-Technologie).
- Sachverhaltsbeispiel: SMaRTiCOIN ist eine stabile Buchhaltungseinheit. Ihr Wert ist strikt an den Dollarwert der entsprechenden Steuergutschrift gekoppelt (z. B. 1 SMaRTiCOIN = 1,00 USD Steuergutschrift nach IRS Section 41). Sie kann nicht an Wert gewinnen; sie kann nur verwendet werden.
- Verteidigung: Es gibt keine Spekulationen. Der Nutzen besteht in der Kostendeckung, nicht in der Gewinnmaximierung.
4. Die Komponente „Bemühungen anderer“ / Externe Akquise (GESCHEITERT)
- Regulatorischer Auslöser: Vermarktung des Vermögenswerts an Dritte.
- FEG-Faktum: Das System arbeitet nach dem Prinzip „Permissionless Pull“ innerhalb eines geschlossenen Kreislaufs. Es gibt keinerlei externe Werbung. Weder Roadshow noch ICO oder Whitepaper werden veröffentlicht.
- Verteidigung: Da es sich bei den "Investoren" um interne Abteilungen handelt, die gemäß den Unternehmensrichtlinien zur Nutzung des Systems verpflichtet sind, findet keine Anwerbung statt.
Urteil: SMaRTiCOIN ist von der SEC-Registrierungspflicht befreit, da es rechtlich als interner Verrechnungspreismechanismus und nicht als Wertpapier eingestuft wird.
II. Nichtanwendbarkeit von FinCEN: Die Ausnahmeregelung für geschlossene Systeme
Das Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) reguliert „Money Service Businesses“ (MSBs).
- Die regulatorische Bedrohung: Wenn SMaRTiCOIN als „Währungsersatz“ fungiert, könnte FEG als Geldtransferunternehmen eingestuft werden.
- Der wasserdichte Schutz: Die FinCEN-Richtlinie FIN-2013-G001 sieht ausdrücklich eine Ausnahme für „geschlossene virtuelle Währungen“ vor.
- Anwendung:
- SMaRTiCOIN kann nicht an eine Wallet außerhalb des FEG/IBM Hyperledger gesendet werden.
- Es kann nicht an einer Börse (Coinbase/Binance) gegen Fiatgeld umgetauscht werden.
- Es kann nur intern "verbrannt" werden, um eine Steuerschuld auszugleichen.
- Urteil: Da SMaRTiCOIN außerhalb der Unternehmensfirewall von FEG keinen eigenständigen Wert besitzt, ist FEG kein Geldtransferdienstleister. Das Unternehmen verwaltet lediglich seine eigene interne Liquidität.
III. Die interne „Markt“-Verteidigung: Interministerielle Liquidität
Der Anwendungsfall beschreibt „Liquidity Pooling“ und „DeFi“ innerhalb interner Abteilungen.
- Rechtliche Realität: Wenn die "Forschungs- und Entwicklungsabteilung" SMaRTiCOINs einsetzt, um Liquidität von der "Produktionsabteilung" zu erhalten, handelt es sich nicht um einen Kreditmarkt.
- Die buchhalterische Realität: Hierbei handelt es sich um konzerninterne Kreditvergabe (oder konzerninterne Mittelzuweisung).
- Regulatorische Auswirkungen:
- Banklizenzen: Nicht erforderlich. Ein Unternehmen benötigt keine Banklizenz, um seinen eigenen Tochtergesellschaften Geld zu leihen.
- Zinsen/Rendite: Jegliche in diesem DeFi-Pool generierte „Rendite“ stellt im Wesentlichen eine interne Budgetanpassung dar. Sie wird in den Konzernabschlüssen neutralisiert.
- Verteidigung: Der Begriff „DeFi“ beschreibt die Technologie (Smart Contracts), nicht die rechtliche Natur der Transaktion. Rechtlich gesehen handelt es sich schlicht um automatisiertes Treasury-Management für Unternehmen.
IV. Einhaltung der IRS-Vorschriften: Die „Nachweis-Engine“
Obwohl das System von den Vorschriften der SEC/FinCEN ausgenommen ist, entspricht es in hohem Maße den Vorgaben des IRS.
- Abschnitt 41 des Gesetzes (Forschungs- und Entwicklungsförderung): Erfordert einen „Zusammenhang“ zwischen den Ausgaben und der Forschungstätigkeit.
- SMaRTiCOIN als Beweis: Der Token ist der Dreh- und Angelpunkt. Er enthält die Metadaten des IoT-Ereignisses, die DUNS-Nummer und die angewendete spezifische CFR-Regel.
- Verteidigung: Anstatt dass die Steuerbehörde eine Tabellenkalkulation prüft, übergibt FEG ihr den schreibgeschützten Schlüssel zum Hyperledger. SMaRTiCOIN bietet einen mathematisch nachweisbaren Prüfpfad, der die üblichen Anforderungen an „Buchhaltung und Aufzeichnungen“ übertrifft (Rev. Proc. 98-25).

